Auflagen für Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport
- jeder Nutzer der Halle muss ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen, welches auf Verlangen dem gemäß § 2 Absatz 1 des Infektionsschutzausführungsgesetztes zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen ist
- die Hygieneregeln und die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, des LVMV sowie die fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände sind einzuhalten
- es ist eine Tagesanwesenheitsliste bei jeder Nutzung der Sporthalle zu führen (Vor/Nachname, Anschrift, Telefonnummer und Uhrzeit)
- Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein